Freigabe & Genehmigungslauf

Zutrittsberechtigungen

Für die Genehmigung von Zutrittsberechtigungen gilt unabhängig von der Zone, zu welcher Zutritt gegeben werden soll, die Einhaltung eines zweistufigen Genehmigungsverfahrens. Dieses sieht Folgendes vor:​​​​​​​

  1. Stufe : Genehmigung durch den Linienvorgesetzten des Antragstellers

  2. Stufe : Genehmigung durch den Zugangsverantwortlichen für z.B. Standort, Raum, bzw. durch den Gewerk-/ Zonenverantwortliche 

​​​​​​​Berechtigungsverwaltung - Vorgabe pro Zone​​​​​​​

Genehmigungs Freigabelauf V1

Quelle: Mitg. Dok. Zutrittssteuerung AACM, V. 1.00 Abb. 4.4.1

Identmedien

Unabhängig vom Identmedium und unabhängig von der Zone, zu welcher Zutritt beantragt wurde, haben alle Zutrittsberechtigungen zumindest einen zweistufigen Genehmigungslauf zu durchlaufen (= Sicherstellung des 4-Augen-Prinzip). Abhängig vom Zutrittspunkt (z.B. Gebäude, Raum, Safe) haben unterschiedliche Verantwortliche die Genehmigung zu erteilen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit Zutrittsberechtigungen

Quelle: Mitg. Dok. Zutrittssteuerung AACM, V. 1.00 Abb. 4.4.2

Teilweise kann es notwendig sein, dass auch mehr als zwei Verantwortliche den Zutritt genehmigen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn in einem Technikraum Gewerke unterschiedlicher Serviceeinheiten beherbergt sind (z.B. Infrastrukturkomponenten der SG und IT-Komponenten der MSG).