Tunnelmanagement

Nachstehend finden Sie die Vorlage zur Erstellung von Sicherheitsdokumentationen für die Verfahren §§ 7 und 8 gem. STSG (Straßentunnel-Sicherheitsgesetz) sowie den Leitfaden Tunnel-Sicherheitsdokumentation incl. der Anhänge A (Checkliste Besondere Charakteristik), B (Beispielhaftes Ablaufschema § 8 STSG) und C (Standarddokumentation Tunnellüftung).

Anwendungsgrundsätze:

Die Vorlage wurde anhand des Leitfadens zur Erstellung von Sicherheitsdokumentationen gegliedert und erstellt. Änderungen am Layout, der Strukturierung sowie nicht markierter vordefinierter Inhalte sind ohne vorherige Abstimmung mit den Mitarbeitern im Tunnelmanagement nicht zulässig. Um die sichere Funktion der integrierten Makros zu gewährleisten, sind die Programme Word 2010 und Excel 2010 erforderlich. Das Beispiel einer vollständig erstellten Sicherheitsdokumentation inkl. aller erforderlichen Anlagen (A- und E-Teile) ist ebenfalls vom Server abrufbar.

Zielgruppe:

Zielgruppe für die Erstellung von Sicherheitsdokumenten sind Planungsbüros und externe Firmen, welche von der ASFINAG, vorwiegend im Zuge von Tunnel-Bauprojekten (Neubau oder Sanierungen), beauftragt werden.

Rechte:

  • Die Nutzung der Vorlage und der erstellten Sicherheitsdokumentation ist ausschließlich auf die Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung im Rahmen eines erteilten Auftrages beschränkt.

  • Eine darüber hinausgehende Verwendung und Weitergabe an dritte unterliegt der Zustimmungspflicht seitens der ASFINAG.

  • Alle Rechte vorbehalten.

Kontakt:

tunnelmanager@asfinag.at

ASFINAG Prozeßmanagement - Behördenverfahren gemäß STSG und Tunnel <500 m abwickeln

Der Prozeß Behördenverfahren gem. STSG und Tunnel <500 m abwickeln richtet sich an alle ASFINAG Mitarbeiter, sowie externe Planer und Auftragnehmer, welche bei Tunnel-Projekten (Neubau oder Sanierung), beteiligt sind. Im Prozeß finden sich sämtliche notwendige Arbeitßchritte (Erstellung der Terminpläne, erforderliche Prüfschritte, etc.) ebenso wie Musterunterlagen (Präsentation für Tunnel-Grundsatzbesprechung etc.) für die Behördenverfahren gemäß §§ 7, 7a, 8 und 10 STSG, sowie die jener Tunnelanlagen unter 500 m, welche nicht dem STSG unterliegen. Prozeßschritte, welche vollinhaltlich intern abgewickelt werden, wurden entsprechend grau ausgeblendet.
Mit der Verwendung von

www.asfinag.net

verpflichtet sich der Nutzer, die Anwendungsgrundsätze zu beachten.

Anwendungsgrundsätze

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß der Prozeß für ASFINAG-interne Nutzer verfaßt und für externe Auftragnehmer angepaßt wurde.

Zielgruppe

  • Externe Planer und Auftragnehmer, welche von der ASFINAG, vorwiegend im Zuge von Tunnelprojekten (Neubau und Sanierung), beauftragt werden.

Auftragnehmer

  • Die einzelnen Aufgaben etc. der externen Nutzer sind dem jeweiligen Auftrag / Leistungsbild zu entnehmen

  • Allenfalls beschriebene Aufgaben auf www.asfinag.net stellen keine Anweisungen oder Einschränkungen der vertraglichen Verpflichtungen, Haftungen und / oder Verantwortungen der externen Dienstleister dar. Bei Widersprüchen gilt der jeweilige Auftrag immer vorrangig zu den Vorgaben aus den Prozessabläufen / -aktivitäten

  • Bei Fragen, Widersprüchen, etc. ist der jeweilige Projektleiter, Projektkoordinator oder Tunnelmanager zu kontaktieren.

Rechte

  • Die Nutzung des Prozeßes Behördenverfahren gem. STSG und Tunnel <500 m abwickeln ist außchließlich auf die Erforderniße einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung im Rahmen eines erteilten Auftrages beschränkt.

  • Eine darüber hinausgehende Verwendung und Weitergabe an dritte unterliegt der Zustimmungspflicht seitens der ASFINAG.

  • Alle Rechte vorbehalten.